BingBong im Register: Betreiber, Lizenz, Limits, Auszahlung
Dieser Registereintrag bietet eine Übersicht über BingBong als Anbieter von virtuellen Automatenspielen in Deutschland. Die hier gezeigten Informationen basieren auf der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie eigenen redaktionellen Recherchen, Stand: 12.08.2026. Unser Ziel ist es, Ihnen belegte und nachvollziehbare Daten zur Verfügung zu stellen, ohne Bewertungen oder Empfehlungen abzugeben.
Registereintrag
- Marke
- BingBong
- Betreibergesellschaft
- DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
- Sitz
- Berlin, Deutschland
- Erlaubnis
- Virtuelle Automatenspiele, Erlaubnis seit 27.04.2022
- Whitelist-Status
- In der Whitelist gelistet
- Abgerufen am
- 12.08.2026
Wir erhalten für vermittelte Neukunden eine Vergütung; auf Reihenfolge und Angaben in diesem Register hat das keinen Einfluss.
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Glücksspiel kann süchtig machen – Hilfe unter 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit). Teilnahme erst ab 18 Jahren. Weitere Anlaufstellen stehen unter Hilfe bei Spielproblemen.
Der Registereintrag zu BingBong
Ein Registereintrag wie dieser fasst die wesentlichen, behördlich bestätigten Daten eines Anbieters von virtuellen Automatenspielen zusammen. Er zeigt auf, welche Marke welche Domain betreibt und seit wann eine gültige Erlaubnis der GGL vorliegt. BingBong ist unter der Domain bingbong.de aktiv und in der amtlichen Whitelist der GGL gelistet. Diese Auflistung signalisiert, dass der Anbieter die strengen deutschen Regulierungsauflagen erfüllt.
Betreibergesellschaft und Whitelist-Status
Der Anbieter BingBong wird von der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, betrieben. Diese Gesellschaft erhielt ihre Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele am 27.04.2022 und ist seitdem ununterbrochen in der Whitelist der GGL geführt.
Die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt in diesem Register auch die Marke JackpotPiraten. Beide Marken teilen sich dasselbe Erlaubnisdatum vom 27.04.2022 und profitieren von der Expertise desselben Betreibers. Für Spieler bedeutet dies, dass beide Angebote unter identischen regulatorischen Rahmenbedingungen operieren und dieselbe behördliche Aufsicht genießen. Weitere Informationen zu JackpotPiraten finden Sie ebenfalls in unserem Register.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Whitelist, abgerufen am 12.08.2026
Welche Regeln für BingBong gelten
Als in Deutschland lizenzierter Anbieter unterliegt BingBong denselben strengen Regeln wie alle anderen Betreiber virtueller Automatenspiele mit GGL-Erlaubnis. Dazu gehört ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das über die Limitdatei LUGAS überwacht wird. Eine Absenkung dieses Limits wirkt sich sofort aus, während eine Erhöhung erst nach einer Wartezeit von sieben Tagen greift. Details zu diesen Regelungen finden Sie unter Einzahlungslimit in Deutschland.
Zudem ist BingBong an das Spielersperrsystem OASIS angebunden, das vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet wird. Dies dient dem Schutz von Spielern, die sich selbst oder von Dritten vom Spiel ausschließen lassen möchten. Alle lizenzierten Anbieter sind verpflichtet, ihre Angebote ausschließlich über eine .de-Domain bereitzustellen, was die Seriosität und Rechtskonformität zusätzlich unterstreicht. Hinsichtlich des Höchsteinsatzes pro Spiel gelten ebenfalls spezifische Vorgaben, die Sie ausführlich unter Einsatzlimit für Automatenspiele nachlesen können.
Zahlungswege und Mindestbeträge
Informationen zu den bei BingBong verfügbaren Zahlungsarten und Mindesteinzahlungsbeträgen stammen aus unserer eigenen redaktionellen Erhebung und nicht aus der amtlichen Whitelist der GGL. Die Behörde prüft und listet lediglich die Erlaubnisse, nicht aber die operativen Details der Zahlungsabwicklung. Unsere Angaben wurden zuletzt am 12.08.2026 geprüft.
Im regulierten deutschen Markt für virtuelle Automatenspiele sind Kreditkarten und Kryptowährungen nicht zulässig. Aus diesem Grund werden Sie diese Zahlungswege bei keinem der in unserem Register gelisteten Anbieter finden. Eine ausführliche Erklärung zu den erlaubten und ausgeschlossenen Zahlungsmitteln finden Sie unter Auszahlungen bei lizenzierten Anbietern.
Die Bearbeitungszeiten für Auszahlungen seitens des Anbieters unterliegen keiner behördlich festgelegten Frist und können daher variieren. Da wir keine belastbaren Quellen zu spezifischen Bearbeitungsdauern bei BingBong führen, verzichten wir an dieser Stelle auf die Nennung konkreter Zeiträume. Für allgemeine Informationen zur Verifizierung von Auszahlungen lesen Sie bitte unseren Artikel unter Verifizierung bei lizenzierten Anbietern.
| Angabe | Stand unserer Recherche |
|---|---|
| Zahlungswege für Einzahlungen | Giropay, Klarna, Neteller, PayPal, Skrill, Trustly und Sofort |
| Zahlungswege für Auszahlungen | PayPal und Bank Transfer |
| Mindesteinzahlung | 1 Euro |
| Verifizierung vor der ersten Auszahlung | erforderlich |
| Zugang | im Browser ohne Installation und mobile Website |
Quelle: Recherche der Redaktion, Anbieter-Datenbank, abgerufen am 14.07.2026
Welche Angaben hier fehlen
Für BingBong liegen uns derzeit keine belastbaren Quellen vor zu den Bearbeitungszeiten des Anbieters, der genauen Spielauswahl, der Anzahl der angebotenen Spiele, den Bonusangeboten, den durchschnittlichen Auszahlungsquoten und den detaillierten Kundendienst-Zeiten. Wir erfassen diese Daten nur, wenn sie uns von vertrauenswürdigen und überprüfbaren Quellen zur Verfügung gestellt werden. Informationen zu den gesetzlichen Fristen für Auszahlungen finden Sie in unserem umfassenden Artikel unter Auszahlungen.
Dieser Registereintrag basiert auf dem Abruf der amtlichen Whitelist am 12.08.2026 und der letzten Prüfung durch die Redaktion am 12.08.2026.