Limits, Sperre und Hilfe bei Spielproblemen
Die wichtigsten Anlaufstellen
- Telefonische Hilfe: Unter der Nummer 0800 1 37 27 00 erreichen Sie eine kostenlose und anonyme Beratung. Träger ist das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
- Online-Beratung: Es gibt verschiedene Online- und E-Mail-Angebote zur Beratung für Spielende und deren Angehörige.
- Selbsttest: Zur Einschätzung des eigenen Risikos steht ein anonymer Selbsttest zur Verfügung.
- Limitabsenkung: Eine Verringerung Ihres persönlichen Einzahlungslimits wirkt bei allen lizenzierten Anbietern sofort.
- Selbstsperre: Über das System OASIS können Sie sich kostenlos für mindestens drei Monate sperren lassen.
Diese Seite informiert über die in Deutschland staatlich regulierten Instrumente, mit denen Spielende ihre Teilnahme an virtuellen Automatenspielen kontrollieren und begrenzen können. Sie finden hier Anlaufstellen für Beratung und Hilfe sowie Erläuterungen zu den gesetzlichen Limit- und Sperrsystemen. Auf dieser Seite werden bewusst keine Anbieter oder kommerzielle Angebote genannt.
Drei zentrale Wege stehen zur Verfügung, um das eigene Spielverhalten zu steuern: die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung, die eigenständige Absenkung des persönlichen Einzahlungslimits und die Beantragung einer Selbstsperre über das bundesweite Spielersperrsystem OASIS.
Beratung: kostenlos und anonym
Eine zentrale Anlaufstelle für qualifizierte Hilfe ist das Angebot des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das früher unter dem Namen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bekannt war. Die Beratung ist wissenschaftlich fundiert und für Ratsuchende unverbindlich. Sie können die Telefonberatung unter 0800 1 37 27 00 nutzen, die sowohl kostenlos als auch anonym ist.
Neben dem telefonischen Kontakt stehen weitere Formen der Unterstützung bereit. Für die Einschätzung des eigenen Spielverhaltens gibt es einen Selbsttest. Zudem werden verschiedene Programme und Beratungsformen angeboten:
- Online-Beratung für Betroffene
- E-Mail-Beratung
- Fremdsprachige Telefonberatung
- Vermittlung von Hilfe vor Ort in Ihrer Nähe
- Das Beratungsprogramm „Check Out“ für Spielende
- Das Beratungsprogramm „Time Out“ speziell für Angehörige
Diese Angebote dienen der Information und Unterstützung. Sie stellen keine Diagnose, sondern bieten eine fachliche Ersteinschätzung und weiterführende Hilfe an.
Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Beratung zur Glücksspielsucht, abgerufen am 12.08.2026
Das eigene Limit absenken
Einer der schnellsten Schritte zur Kontrolle der eigenen Spielaktivität ist die Anpassung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Dieses Limit ist über das zentrale System LUGAS für alle in Deutschland lizenzierten Anbieter für virtuelle Automatenspiele gültig. Standardmäßig beträgt es 1.000 Euro pro Kalendermonat, kann von Ihnen aber auf einen niedrigeren Wert gesetzt werden.
Eine Absenkung des von Ihnen festgelegten Limits wirkt sofort. Wenn Sie Ihren monatlichen Höchstbetrag reduzieren, wird diese Änderung umgehend im System wirksam. Eine Erhöhung des Limits greift hingegen erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen. Diese Regelung soll unüberlegte Entscheidungen verhindern. Mehr zu den genauen Bestimmungen finden Sie auf unserer Seite zum Einzahlungslimit.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ für Spielende zu LUGAS, abgerufen am 12.08.2026
Selbstsperre über OASIS
Das bundesweite und spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS ermöglicht es Ihnen, sich von der Teilnahme an Glücksspielen auszuschließen. Diese Selbstsperre ist ein wirksames Instrument des Spielerschutzes und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt.
Eine Selbstsperre ist für Sie kostenlos. Die Mindestdauer beträgt drei Monate. Sie können den Antrag direkt bei einem Anbieter für virtuelle Automatenspiele stellen oder ihn online beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Nach Einrichtung der Sperre ist eine Teilnahme bei allen an OASIS angeschlossenen Glücksspielanbietern in Deutschland nicht mehr möglich. Eine Sperre endet nicht automatisch. Sie kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person wieder aufgehoben werden.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Spielersperrsystem OASIS, abgerufen am 12.08.2026
Hilfe für Angehörige
Wenn Sie sich als Angehörige oder Freund Sorgen um das Spielverhalten einer Person in Ihrem Umfeld machen, gibt es ebenfalls spezialisierte Hilfsangebote. Diese richten sich gezielt an das soziale Umfeld von Spielenden und bieten Unterstützung im Umgang mit der Situation. Die Beratung erfolgt vertraulich.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stellt hierfür eine E-Mail- und Online-Beratung zur Verfügung. Ein spezifisches Programm namens „Time Out“ wurde entwickelt, um Angehörigen Informationen und konkrete Hilfestellungen zu geben. Auch die Vermittlung von Hilfe vor Ort ist Teil des Angebots. Diese Stellen können dabei unterstützen, die Situation besser zu verstehen und eigene Handlungsmöglichkeiten zu finden.
Alle auf dieser Seite genannten Informationen und Regelungen basieren auf den offiziellen Angaben der zuständigen Behörden. Stand: 12.08.2026.