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Der Vergleich, die dazugehörigen Informationen und die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Anbieter mit einer deutschen Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen unter Beachtung der Grundsätze der Maßhaltung, der Nichtirreführung und der Transparenz. Für alle hier aufgeführten Angebote gelten die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Anbieters. In den meisten Fällen richten sich Angebote, Aktionen und Boni ausschließlich an Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; der tatsächliche Bonusbetrag richtet sich nach der Höhe der Einzahlung. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist erst ab 18 Jahren gestattet. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.buwei.de.

Einzahlungslimit: 1.000 Euro und die Ausnahmen

Das monatliche Einzahlungslimit ist eine der zentralen Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags 2021. Es legt eine Obergrenze für Einzahlungen bei Anbietern für virtuelle Automatenspiele fest, die für alle lizenzierten Seiten gleichermaßen gilt. Die grundlegende Grenze liegt bei 1.000 Euro pro Kalendermonat und Person. Entscheidend ist dabei, dass dieses Limit anbieterübergreifend wirkt und nicht pro einzelnem Spielerkonto zählt.

Ziel dieser Vorschrift ist der Spielerschutz. Sie soll sicherstellen, dass Spielende die Kontrolle über ihre Ausgaben behalten und exzessives Spielen verhindert wird. Die Einhaltung wird durch ein zentrales System der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sichergestellt. Während die Standardgrenze von 1.000 Euro für alle Spielenden gilt, sieht der Gesetzgeber unter strengen Voraussetzungen auch Ausnahmen für eine Erhöhung vor. Diese sind jedoch an eine nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt.

Das Einzahlungslimit kurz gefasst

  • Standardlimit: 1.000 Euro je Kalendermonat.
  • Gültigkeit: Das Limit gilt anbieterübergreifend für alle lizenzierten Glücksspielseiten in Deutschland.
  • Festlegung: Spielende legen bei der Registrierung ein individuelles monatliches Limit zwischen 1 Euro und 1.000 Euro fest.
  • Kontrolle: Die Einhaltung des Limits wird über die zentrale Limitdatei des LUGAS-Systems sichergestellt.
  • Änderungen: Eine Absenkung des Limits wirkt sofort, eine Erhöhung tritt erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen in Kraft.

Das Einzahlungslimit gilt anbieterübergreifend

Die wichtigste Eigenschaft des Einzahlungslimits ist seine anbieterübergreifende Natur. Das bedeutet, die Summe aller Einzahlungen, die eine Person innerhalb eines Kalendermonats bei sämtlichen in Deutschland lizenzierten Anbietern tätigt, wird zusammengerechnet. Das Limit ist also nicht an ein einzelnes Spielerkonto gebunden, sondern an die Person des Spielenden.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Ein Spieler hat sich ein persönliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro gesetzt. Er zahlt im laufenden Monat 400 Euro bei Anbieter A ein. Für den Rest des Monats kann er bei Anbieter A, Anbieter B und allen weiteren lizenzierten Online-Spielotheken zusammen nur noch maximal 600 Euro einzahlen. Die Grenze zählt über alle Anbieter zusammen, nicht je Konto. Sobald die Gesamtsumme von 1.000 Euro erreicht ist, sind für den Rest des Kalendermonats keine weiteren Einzahlungen mehr möglich, egal bei welchem Anbieter.

Die technische Umsetzung und Überwachung dieses Systems erfolgt über die sogenannte Limitdatei. Diese ist Teil des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems, kurz LUGAS. Alle lizenzierten Anbieter sind an dieses System angeschlossen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Mehr zur Funktionsweise dieses Systems finden Sie auf unserer Seite zu LUGAS.

Die 1.000 Euro und wie das Limit gesetzt wird

Bei der Eröffnung eines Spielerkontos bei einem lizenzierten Anbieter werden Sie aufgefordert, ein persönliches monatliches Einzahlungslimit festzulegen. Dieses können Sie in der Regel frei zwischen 1 Euro und dem gesetzlichen Höchstwert von 1.000 Euro wählen. Diese Selbstlimitierung ist ein wesentliches Instrument des Spielerschutzes und soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Budget anregen.

Ihr selbst gewähltes Limit wird im Spielerkonto hinterlegt und gleichzeitig an die zentrale Limitdatei LUGAS gemeldet. Dieses System speichert pseudonymisiert, welchen Betrag Sie im aktuellen Kalendermonat bereits eingezahlt haben. Es wird dabei kein Verlauf über mehrere Monate gespeichert; die Daten beziehen sich immer nur auf den laufenden Monat. Möchten Sie eine Einzahlung tätigen, wird geprüft, ob Ihr gewünschter Betrag Ihr persönliches Limit und das anbieterübergreifende Limit von 1.000 Euro nicht übersteigt. Informationen dazu, welche Daten genau gespeichert werden und wie Sie diese einsehen können, bietet unsere Detailseite zum Thema Limit in LUGAS einsehen.

Die beiden Ausnahmen und die Nachweispflicht

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht die Möglichkeit vor, das standardmäßige Einzahlungslimit von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen. Diese Ausnahmen sind an eine strenge Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Spielenden gebunden. Es gibt zwei definierte Erhöhungsstufen, die jedoch nicht als Standard oder leicht erreichbares Ziel zu verstehen sind, sondern als Ausnahme für nachweislich solvente Personen.

Stufe Monatliches Limit Voraussetzung
Standard bis 1.000 Euro Keine besondere Prüfung erforderlich. Wird vom Spielenden selbst festgelegt.
Erhöhungsstufe 1 bis 10.000 Euro Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss in geeigneter und überprüfbarer Weise nachgewiesen werden.
Erhöhungsstufe 2 10.000 bis 30.000 Euro Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie eine zusätzliche Beschränkung: Diese Stufe ist für höchstens 1 Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters zulässig.

Für eine Erhöhung des Einzahlungslimits über 1.000 Euro hinaus müssen dem Anbieter entsprechende Belege vorgelegt werden. Laut den Vorgaben der GGL kommen dafür Dokumente wie Einkommensteuerbescheide, andere Einkommensnachweise oder auch Bankauszüge infrage. Entscheidend ist, dass die Nachweise „in geeigneter und überprüfbarer Weise“ die finanzielle Situation belegen. Eine reine Selbstauskunft von Spielenden genügt als Nachweis ausdrücklich nicht.

Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ Einzahlungslimit und Höchsteinsatz, abgerufen am 12.08.2026

Was bei Absenkung und Erhöhung zeitlich gilt

Wenn Sie Ihr selbst festgelegtes Einzahlungslimit ändern möchten, gelten unterschiedliche Fristen, die ebenfalls dem Spielerschutz dienen. Eine Absenkung Ihres Limits wird immer sofort wirksam. Wenn Sie sich also entscheiden, Ihr monatliches Budget zu reduzieren, greift diese Änderung ohne Wartezeit.

Für eine Erhöhung des Limits gilt hingegen eine gesetzliche Schutzfrist von sieben Tagen. Diese „Cooling-off-Phase“ soll spontane und unüberlegte Entscheidungen verhindern. Die Erhöhung tritt erst nach Ablauf dieser sieben Tage in Kraft. Dies gilt sowohl für eine Erhöhung innerhalb des Standardrahmens (z.B. von 200 auf 500 Euro) als auch für einen Antrag auf eine der Ausnahmestufen über 1.000 Euro. Das genaue Verfahren für einen Antrag ist auf unserer Seite LUGAS-Limit erhöhen beschrieben. Alle diese Regeln, inklusive der Vorgaben zum Einsatzlimit je Spielrunde, dienen dem Schutz der Spielenden. Bei Fragen oder Problemen finden Sie unter unserer Rubrik Hilfe weitere Anlaufstellen.

Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ für Spielende zu LUGAS, abgerufen am 12.08.2026

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf den veröffentlichten Informationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Stand: 12.08.2026.