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Der Vergleich, die dazugehörigen Informationen und die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Anbieter mit einer deutschen Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen unter Beachtung der Grundsätze der Maßhaltung, der Nichtirreführung und der Transparenz. Für alle hier aufgeführten Angebote gelten die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Anbieters. In den meisten Fällen richten sich Angebote, Aktionen und Boni ausschließlich an Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; der tatsächliche Bonusbetrag richtet sich nach der Höhe der Einzahlung. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist erst ab 18 Jahren gestattet. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.buwei.de.

OASIS: die Spielersperrdatei und ihr Unterschied zu LUGAS

Das Spielersperrsystem OASIS ist ein zentrales Instrument des deutschen Glücksspielstaatsvertrags. Es dient dem Schutz von Personen, die eine Pause vom Spiel benötigen oder ein problematisches Spielverhalten aufweisen. Für viele Nutzerinnen und Nutzer ist jedoch unklar, worin genau der Unterschied zum ebenfalls neuen System LUGAS besteht, das oft im gleichen Zusammenhang genannt wird.

Diese Seite erklärt, welche Funktion die Sperrdatei OASIS hat, wer sie verwaltet und wie eine Selbstsperre beantragt und wieder aufgehoben werden kann. Sie grenzt das System klar von der Limitdatei LUGAS ab, die einem anderen Zweck dient.

OASIS Kurz gefasst

  • Zuständigkeit: Das Regierungspräsidium Darmstadt führt und verwaltet die Sperrdatei.
  • Geltungsbereich: Das System ist bundesweit und spielformübergreifend für alle lizenzierten Anbieter gültig.
  • Anbieterpflicht: Der Anschluss an OASIS ist für alle Veranstalter von Glücksspielen mit deutscher Erlaubnis verpflichtend.
  • Selbstsperre: Eine Sperre kann kostenlos beantragt werden und hat eine Mindestdauer von drei Monaten.
  • Aufhebung: Eine Sperre endet niemals automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person.

Was OASIS ist und wer die Sperrdatei führt

OASIS ist das offizielle, bundesweite Spielersperrsystem in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage bildet der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der umfassende Regeln für den Spielerschutz vorsieht. Das System verfolgt laut Behördenangaben zwei Hauptziele: den Schutz von Spielerinnen und Spielern sowie die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Die technische und administrative Verantwortung für die Sperrdatei liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.

In der zentralen Datenbank wurden die Daten früherer, regionaler Sperrsysteme zusammengeführt. Dazu gehören das bereits bestehende übergreifende Sperrsystem nach dem alten Staatsvertrag sowie die separate hessische und die rheinland-pfälzische Sperrdatei. Für alle Anbieter von Glücksspielen, die über eine deutsche Lizenz verfügen, ist der Anschluss an die OASIS Sperrdatei gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen vor jeder Spielteilnahme prüfen, ob für eine Person ein Eintrag vorliegt.

Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Spielersperrsystem OASIS, abgerufen am 12.08.2026

Selbstsperre: Mindestdauer und Weg zum Antrag

Eine Spielersperre kann durch Dritte (Fremdsperre) oder durch die spielende Person selbst (Selbstsperre) veranlasst werden. Die Selbstsperre ist ein kostenloses und unbürokratisches Verfahren, um sich von der Teilnahme an Glücksspielen auszuschließen. Der Prozess folgt dabei klar definierten Schritten.

  1. 011. Antrag stellenDer Antrag auf eine Selbstsperre kann auf zwei Wegen gestellt werden: Entweder leiten Sie ihn über einen Glücksspielanbieter ein, bei dem Sie registriert sind, oder Sie stellen ihn direkt online beim Regierungspräsidium Darmstadt.
  2. 022. Mindestdauer beachtenJede Selbstsperre hat eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer. Diese beträgt drei Monate. Kürzere Sperrfristen sind über das OASIS-System nicht vorgesehen.
  3. 033. Bearbeitung und Bestätigung abwartenNach Eingang des Antrags wird die Sperre im System vermerkt. Sobald der Eintrag aktiv ist, ist die Teilnahme an allen legalen Glücksspielangeboten in Deutschland für Sie nicht mehr möglich.

Die Einrichtung einer Selbstsperre ist für die antragstellende Person vollständig kostenlos. Die genauen Verfahrensdetails für eine Fremdsperre liegen ebenfalls beim Regierungspräsidium Darmstadt.

OASIS und LUGAS: Sperrdatei gegen Limitdatei

Häufig werden die Systeme OASIS und LUGAS verwechselt. Beide sind zentrale, anbieterübergreifende Dateien, die dem Spielerschutz dienen, doch ihre Funktion ist grundlegend verschieden. OASIS sperrt den Zugang zum Spiel vollständig, während LUGAS die Höhe der Einzahlungen kontrolliert. Ein Eintrag in der einen Datei hat keine direkte Auswirkung auf die andere.

Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede gegenüber.

Merkmal OASIS LUGAS
Zweck Spielersperre zur Unterbindung der Spielteilnahme Limitdatei zur Überwachung des monatlichen Einzahlungslimits
Zuständige Stelle Regierungspräsidium Darmstadt Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Wirkung für die spielende Person Kein Zugang zu lizenzierten Glücksspielangeboten möglich Monatliche Einzahlungen sind anbieterübergreifend auf 1.000 € begrenzt
Ende oder Änderung Aufhebung nur auf schriftlichen Antrag nach Ablauf der Mindestdauer Absenkung des Limits wirkt sofort, eine Erhöhung nach sieben Tagen

Weitere Informationen zur Funktionsweise der Limitdatei finden Sie auf unserer Seite zum Aufsichtssystem LUGAS.

Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ für Spielende zu LUGAS, abgerufen am 12.08.2026

Wie eine Spielersperre endet

Eine in OASIS eingetragene Spielersperre endet nicht automatisch nach Ablauf der Mindestfrist. Die Aufhebung muss aktiv von der gesperrten Person beantragt werden. Welche Fristen dafür gelten und was nach der Aufhebung im System steht, steht unter OASIS-Sperre beenden. Dieser Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer von drei Monaten gestellt werden und muss schriftlich erfolgen.

Für die genauen Einzelheiten zum Aufhebungsantrag, etwa welche Unterlagen erforderlich sind oder wie die Bearbeitung abläuft, ist ausschließlich das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Anbieter virtueller Automatenspiele haben keinen Einfluss auf diesen Prozess. Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Spielverhalten Unterstützung oder Beratung suchen, finden Sie auf unserer Hilfe-Seite Verweise auf anerkannte Organisationen.

Stand der hier dargestellten Informationen: August 2026.