OASIS-Sperre beenden: Antrag, Frist und was danach gilt
Eine eingetragene Sperre im bundesweiten Spielersperrsystem OASIS endet nicht automatisch. Für die Aufhebung ist ein aktiver Schritt der gesperrten Person erforderlich. Solange die Sperre besteht, ist eine Teilnahme an den Angeboten lizenzierter Anbieter für virtuelle Automatenspiele nicht möglich.
Die Zuständigkeit für die Verwaltung des Systems und die Entscheidung über Anträge liegt nicht bei den Glücksspielanbietern, sondern zentral beim Regierungspräsidium Darmstadt. Stand: 12.08.2026.
Kurz gefasst
- Eine Sperre endet nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person.
- Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer gestellt werden.
- Für eine Selbstsperre beträgt diese Mindestdauer drei Monate.
- Zuständige Behörde für die Entscheidung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
- Die Sperre ist bundesweit und spielformübergreifend bei allen angeschlossenen Anbietern wirksam.
Wie eine Sperre in OASIS endet
Die Beendigung einer Spielersperre folgt einem festgelegten behördlichen Verfahren. Es ist nicht möglich, diesen Prozess zu beschleunigen oder die Fristen zu verkürzen. Die Anbieter von Automatenspielen haben auf die Entscheidung keinen Einfluss.
- 011. Ablauf der MindestdauerEin Antrag auf Beendigung der Sperre kann erst gestellt werden, wenn die gesetzliche Mindestdauer verstrichen ist. Jeder vorher eingereichte Antrag ist unwirksam.
- 022. Schriftlicher AntragDie gesperrte Person muss einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung der Sperre stellen. Dieser Antrag ist direkt an die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, zu richten. Die genauen Anforderungen an den Antrag stellt die Behörde bereit.
- 033. Entscheidung der BehördeNach Eingang des Antrags prüft das Regierungspräsidium Darmstadt die Voraussetzungen und entscheidet über die Aufhebung der Sperre. Erst nach einer positiven Entscheidung wird der Eintrag im System gelöscht.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Spielersperrsystem OASIS, abgerufen am 12.08.2026
Die Mindestdauer von drei Monaten
Der Glücksspielstaatsvertrag legt eine verbindliche Mindestdauer für eine Selbstsperre fest. Diese beträgt drei Monate. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sperre im OASIS-System wirksam wird.
Die Festlegung dieser Frist dient dem Spielerschutz. Sie soll eine Phase der Reflexion ermöglichen, bevor eine Wiederaufnahme des Spiels möglich ist. Ein Antrag auf Aufhebung, der vor dem Ende dieser drei Monate bei der Behörde eingeht, wird nicht bearbeitet. Es ist daher entscheidend, das Datum des Sperrbeginns zu kennen, um den frühestmöglichen Zeitpunkt für einen Antrag zu ermitteln.
Wer über den Antrag entscheidet
Für das gesamte Verfahren rund um die Spielersperre ist allein das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen verantwortlich. Dies wurde im Glücksspielstaatsvertrag 2021 bundesweit einheitlich geregelt.
Während ein Antrag auf eine Selbstsperre auch über einen Anbieter für virtuelle Automatenspiele eingereicht werden kann, der diesen dann weiterleitet, gilt dies nicht für die Beendigung. Der Antrag auf Aufhebung muss direkt von der betroffenen Person an die Behörde gesendet werden. Der Anbieter, bei dem die Sperre ursprünglich veranlasst wurde, ist in diesen Prozess nicht involviert und kann auch keine Auskunft über den Bearbeitungsstand geben. Weitere Informationen zur Funktionsweise des Systems finden Sie in unserer Übersicht zum Spielersperrsystem OASIS.
Was vor einem Antrag zu bedenken ist
Eine Entscheidung über die Beendigung einer Sperre sollte bewusst getroffen werden. Da die Sperre bundesweit bei allen legalen Anbietern von virtuellen Automatenspielen, Sportwetten und weiteren Glücksspielformen greift, hebt eine Aufhebung den Zugang zu all diesen Angeboten gleichzeitig wieder auf.
Es kann hilfreich sein, die Gründe, die zur ursprünglichen Sperre geführt haben, erneut zu betrachten. Unabhängig von der Entscheidung über den Antrag gibt es kostenlose und anonyme Beratungsangebote. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Hilfe bei Spielproblemen.
Zusätzlich zur Spielersperre bietet das anbieterübergreifende Einzahlungslimit eine weitere Möglichkeit zur Kontrolle. Dieses Limit kann individuell festgelegt werden und bleibt von einer Aufhebung der Sperre unberührt. Details zur Funktionsweise dieses Limits beschreibt unsere Seite zum Kontrollsystem LUGAS.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ für Spielende zu LUGAS, abgerufen am 12.08.2026