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Deutsche Online Casinos: lizenzierte Spielotheken in Deutschland (GGL)
Welche Marke gehört zu welcher Betreibergesellschaft, und steht diese Gesellschaft auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde? Dieses Register führt die von uns geprüften lizenzierten Anbieter mit Betreiber, Sitz, Erlaubnisstatus und Abrufdatum.
Letzter Abgleich mit der amtlichen Whitelist: 20.08.2026
Kurz gefasst
- Register-Basis: Erfasst sind Betreiber, deren Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf der amtlichen GGL-Whitelist steht (Glücksspielstaatsvertrag 2021).
- Marke ≠ Betreiber: Die Whitelist führt die Betreibergesellschaft, nicht den Markennamen der Spielothek.
- Pflichtsysteme: Jeder gelistete Anbieter ist an das Einzahlungslimit-System LUGAS (1.000 Euro/Monat, anbieterübergreifend) und die Sperrdatei OASIS angebunden.
- Datenstand: Abruf der amtlichen Whitelist am 12.08.2026.
Anbieter im Register
| Marke | Betreibergesellschaft | Sitz | Whitelist-Status | Abgerufen | Zum Anbieter |
|---|---|---|---|---|---|
| Wunderino | Megapixel Entertainment Limited | Naxxar, Malta | In der Whitelist gelistet | 20.08.2026 | Zu Wunderino |
| SlotMagie | Solis Ortus Service Limited | Sliema, Malta | In der Whitelist gelistet | 20.08.2026 | Zu SlotMagie |
| JackpotPiraten | DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH | Berlin, Deutschland | In der Whitelist gelistet | 20.08.2026 | Zu JackpotPiraten |
Alle 20 Einträge im Anbieter-Register ansehen
Die Schaltflächen führen direkt zum Anbieter. Wir erhalten für vermittelte Neukunden eine Vergütung; auf Reihenfolge und Angaben in diesem Register hat das keinen Einfluss.
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Die amtliche Whitelist führt Betreibergesellschaften, keine Marken. Dieses Register stellt beide Seiten gegenüber und nennt zu jeder Angabe das Abrufdatum.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), abgerufen am 20.08.2026
Was die deutsche Erlaubnis bedeutet
Eine deutsche Erlaubnis erlaubt virtuelle Automatenspiele, und nur diese. Sie verpflichtet den Anbieter außerdem zur Anbindung an die zentralen Dateien: LUGAS führt Ihr anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, OASIS die Spielersperren.
Dieser Unterschied entscheidet, was Sie erwarten dürfen, und was auf einer Seite ohne deutsche Erlaubnis anders läuft.
- LUGAS, die zentrale Limitdatei Wie das anbieterübergreifende Einzahlungslimit funktioniert und wo es sich ändern lässt.
- GGL-Whitelist: erlaubte Betreiber Welche Gesellschaft hinter einer Marke steht und wie Sie das selbst nachprüfen.
- Auszahlung: Dauer je Zahlungsweg Was die Verifizierung an der Bearbeitungszeit ändert.
Das Register in Zahlen
- 20
- Anbieter im Register
- 19
- Betreibergesellschaften dahinter
- 15 von 20
- mit Sitz in Malta
- 09.10.2020
- älteste Erlaubnis im Register
Was lizenzierte Spielotheken in Deutschland ausmacht
Anbieter für virtuelle Automatenspiele, die eine deutsche Erlaubnis besitzen, unterliegen einer einheitlichen, bundesweiten Regulierung. Dieses Register erfasst eine Auswahl der Betreiber, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geprüft wurden und deren Angebote legal sind. Die Grundlage dafür bildet die amtliche Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Für Sie als Nutzer bedeutet eine solche Lizenz vor allem, dass der Anbieter an zwei zentrale, staatlich kontrollierte Systeme angeschlossen sein muss. Für lizenzierte Spielotheken in Deutschland ist diese Anbindung verpflichtend.
Zum einen ist das das anbieterübergreifende Einzahlungslimit-System LUGAS. Es stellt sicher, dass Ihr persönliches monatliches Einzahlungslimit über alle legalen Glücksspielseiten in Deutschland hinweg greift. Zum anderen ist es das Spielersperrsystem OASIS, über das eine freiwillige Selbstsperre oder eine Fremdsperre eingerichtet werden kann, die ebenfalls für alle lizenzierten Anbieter gilt. Diese technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bilden das Fundament des regulierten Marktes und dienen dem Spielerschutz. Die Erlaubnis für diese Glücksspielseiten deckt ausschließlich virtuelle Automatenspiele ab. Klassische Tischspiele und Angebote mit echten Dealern fallen nicht unter diese Lizenz; sie unterliegen der Regulierung der einzelnen Bundesländer.
Wie die GGL-Whitelist gelesen werden muss
Die offizielle Liste der GGL, oft als GGL-Whitelist bezeichnet, ist das entscheidende Dokument zur Prüfung der Legalität eines Anbieters. Sie hat eine Besonderheit, die für Spieler oft zu Verwirrung führt: Die Liste führt die Namen der Betreibergesellschaften, nicht die bekannten Markennamen, unter denen die Spielotheken im Internet auftreten. Die Liste kennt also Gesellschaften, während der Spieler Marken kennt. Dieses Register schließt diese Lücke, indem es die Zuordnung von Marke zu Betreibergesellschaft transparent macht, soweit sie sich aus öffentlichen Quellen belegen lässt. Ohne diese Zuordnung ist die GGL-Whitelist für Laien schwer zu interpretieren.
Einige Beispiele verdeutlichen diesen Punkt (Stand: 12.08.2026):
- Die Marken JackpotPiraten und BingBong werden beide von der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben. In der amtlichen Liste finden Sie nur den Namen der Gesellschaft.
- Die Marke Merkur Slots ist ausschließlich über die Domain
merkurslots.deauffindbar. Die Domain selbst ist der Schlüssel zur Identifikation des Betreibers in der Liste. - Das Angebot Novoline.de wird in der Liste als NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited) geführt. Hier wurde eine Umfirmierung im amtlichen Eintrag nachvollzogen.
Diese Beispiele zeigen, dass eine direkte Suche nach einem Markennamen in der amtlichen Liste oft ergebnislos bleibt. Die Domain oder der Name der Betreibergesellschaft sind die verlässlichen Suchkriterien. Eine Übersicht der von uns geprüften Betreiber und ihrer Marken finden Sie unter unseren Anbieter-Datenblättern.
Woran Sie eine Erlaubnis in Deutschland selbst erkennen
Sie können die Legalität eines Anbieters für virtuelle Automatenspiele mit wenigen Schritten selbst überprüfen. Dieses Vorgehen gibt Ihnen die Sicherheit, sich ausschließlich im Rahmen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags zu bewegen.
- 01Schritt 1: Domain prüfenPrüfen Sie die Internetadresse der Seite. Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis müssen nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 eine Domain verwenden, die auf „.de“ endet. Endet die Domain nicht auf „.de“, ist das Angebot in Deutschland nicht erlaubt und nicht an die deutschen Schutzsysteme angebunden.
- 02Schritt 2: Anbieter in der amtlichen Liste suchenBesuchen Sie die offizielle Whitelist der GGL. Suchen Sie dort nicht nach dem Markennamen, sondern nach der „.de“-Domain des Anbieters. Die Liste ist nach Domains sortiert und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Jeder dort geführte Anbieter ist legal.
- 03Schritt 3: Spielform und Erlaubnisdatum lesenDer Eintrag in der Whitelist nennt neben dem Betreiber und der Domain auch die erlaubte Spielform („Virtuelles Automatenspiel“) und das Datum, seit dem die Erlaubnis gültig ist. So können Sie sicherstellen, dass die Lizenz die angebotenen Spiele auch abdeckt.
Die Regeln, die für jeden dieser Anbieter gelten
Alle lizenzierte Spielotheken in Deutschland müssen sich an die strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags halten. Diese Regeln betreffen direkt das Spielerlebnis und dienen dem Schutz vor problematischem Spielverhalten. Sie sind nicht von den Anbietern frei wählbar, sondern gesetzlich festgeschrieben und werden von der GGL überwacht. Die Kenntnis dieser Regeln hilft Ihnen, den rechtlichen Rahmen zu verstehen.
Eine zentrale Vorschrift betrifft die Einsatzhöhe. Der Höchsteinsatz pro Spielrunde an einem virtuellen Automaten beträgt grundsätzlich 1 Euro. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht jedoch Ausnahmen vor, die an klare Bedingungen geknüpft sind. So kann der Einsatz auf bis zu 3 Euro erhöht werden, wenn der Spieler das 21. Lebensjahr vollendet hat. Eine weitere Erhöhung auf bis zu 5 Euro ist möglich, wenn seit der Registrierung mindestens 90 Tage vergangen sind und das Spielverhalten in dieser Zeit als unauffällig eingestuft wurde. Diese Staffelung ist eine sachliche Darstellung der Regelungen. Die Anbieter dürfen mit höheren Einsätzen nicht werben oder sie als Normalfall darstellen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist bis zum 31.12.2027 befristet.
Zwei weitere wesentliche Regeln aus § 22a des GlüStV 2021 greifen direkt in den Spielablauf ein. Erstens ist das gleichzeitige Spielen an mehreren virtuellen Automatenspielen – auch bei verschiedenen Anbietern – verboten (Absatz 10, Satz 1). Das System LUGAS stellt dies technisch sicher. Zweitens muss ein einzelnes Spiel im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden dauern (Absatz 6, Satz 1). Entscheidend ist der Begriff „durchschnittlich“. Eine einzelne Spielrunde kann kürzer sein, solange der Durchschnitt über mehrere Runden gewahrt bleibt. Falsch sind daher Darstellungen, die von einer festen Wartezeit oder Pause zwischen jeder Runde sprechen. Detaillierte Informationen zu diesen und weiteren Vorschriften finden Sie in unserem Bereich zu den geltenden Regeln, insbesondere zum Einsatzlimit und zur Fünf-Sekunden-Regel.
Was beim Geld gilt: Limits, Auszahlung, Verifizierung
Der Geldverkehr bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Die wichtigste betrifft das Einzahlungslimit. Jeder Spieler verfügt über ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit von standardmäßig 1.000 Euro. Dieses Limit wird durch das zentrale System LUGAS überwacht. Sie können dieses Limit jederzeit mit sofortiger Wirkung absenken. Eine Erhöhung des Limits über 1.000 Euro hinaus ist möglich, unterliegt aber einer Wartezeit von sieben Tagen und erfordert einen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der GlüStV 2021 sieht zwei Stufen vor: eine Erhöhung auf bis zu 10.000 Euro und eine weitere auf bis zu 30.000 Euro. Letztere Stufe ist auf maximal ein Prozent der aktiven Spieler eines Anbieters beschränkt. Informationen zur Beantragung finden Sie auf unserer Seite Limit erhöhen.
Für Auszahlungen von Gewinnen gibt es ebenfalls rechtliche Fristen, die sich jedoch nicht aus dem Glücksspielrecht, sondern aus dem allgemeinen Zivilrecht ergeben. Nach § 675s des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine SEPA-Überweisung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) spätestens am folgenden Geschäftstag beim Empfänger eintreffen. Für seit dem 09.10.2025 geltende Echtzeitüberweisungen beträgt die Frist sogar nur zehn Sekunden. Wichtig ist dabei: Diese Fristen beginnen erst zu laufen, nachdem der Anbieter den Auszahlungsantrag intern geprüft und freigegeben hat. Die Dauer dieser Prüfung ist gesetzlich nicht festgelegt und kann je nach Anbieter und Notwendigkeit einer Verifizierung variieren. Lesen Sie mehr zum gesamten Prozess unter dem Thema Auszahlung.
Spielerschutz: LUGAS, OASIS und die Anlaufstellen
Der Spielerschutz ist die zentrale Säule der deutschen Glücksspielregulierung. Zwei technische Systeme, an die jede legale Online-Spielothek angeschlossen sein muss, setzen dies in der Praxis um. Das Limit-Überwachungssystem LUGAS wird direkt von der GGL betrieben und stellt die Einhaltung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits sicher.
Das zweite System ist die Sperrdatei OASIS, die vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt wird. Über OASIS können sich Spieler selbst vom Glücksspiel ausschließen oder von Dritten gesperrt werden, wenn Anzeichen für problematisches Spielverhalten vorliegen. Eine Selbstsperre ist kostenlos und gilt für eine Mindestdauer von drei Monaten. Sie erstreckt sich auf alle in Deutschland lizenzierten Glücksspielangebote, also virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, aber auch landbasierte Spielhallen und Spielbanken. Die Aufhebung einer Sperre ist erst nach Ablauf der Mindestfrist und auf schriftlichen Antrag möglich.
Sollten Sie oder Angehörige Hilfe benötigen, gibt es professionelle und vertrauliche Beratungsangebote. Eine erste Anlaufstelle ist die kostenlose und anonyme Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Glücksspielsucht. Sie erreichen die Experten unter der Telefonnummer 0800 1 37 27 00. Weitere Informationen und Adressen von Suchtberatungsstellen finden Sie auf unserer Hilfe-Seite.
Häufige Fragen zum lizenzierten Markt
Häufige Fragen
- Woran erkenne ich einen erlaubten Anbieter?
Ein in Deutschland erlaubter Anbieter für virtuelle Automatenspiele nutzt immer eine Domain, die auf „.de“ endet. Zudem muss er auf der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verzeichnet sein. - Warum finde ich meine Marke nicht in der amtlichen Liste?
Die GGL-Whitelist führt die juristischen Namen der Betreibergesellschaften, nicht die bekannteren Markennamen. Die Zuordnung, welche Marke zu welcher Gesellschaft gehört, ist für die Prüfung entscheidend. - Gilt mein Einzahlungslimit bei jedem Anbieter?
Ja, das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro (oder ein individuell festgelegter Betrag) ist anbieterübergreifend. Das zentrale System LUGAS stellt sicher, dass Einzahlungen bei verschiedenen legalen Anbietern zusammengerechnet werden. - Wie schnell muss eine Auszahlung ausgeführt werden?
Nachdem der Anbieter einen Auszahlungsantrag intern geprüft und freigegeben hat, gelten die gesetzlichen Fristen für den Zahlungsverkehr: ein Geschäftstag für Standard-SEPA-Überweisungen und zehn Sekunden für Echtzeitüberweisungen. - Wer führt die Spielersperre durch?
Das bundesweite Spielersperrsystem OASIS wird vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet. Eine dort eingetragene Sperre gilt für alle legalen Glücksspielangebote in Deutschland, sowohl online als auch an landbasierten Standorten.
Was in diesem Register nicht steht
Dieses Register ist ein Nachschlagewerk, keine Testplattform. Es trifft eine klare Abgrenzung zu Bewertungsportalen. Sie werden hier daher keine Noten, Sternebewertungen oder Ranglisten wie „Testsieger“ finden. Die Feststellung, ob ein Anbieter auf der amtlichen Whitelist gelistet ist oder nicht, ist eine belegbare Tatsache. Ein Urteil über die Qualität seiner Angebote wäre eine subjektive Bewertung, die dieses Register bewusst nicht vornimmt.
Die hier geführte Liste der Anbieter für virtuelle Automatenspiele stellt eine von uns geprüfte Auswahl dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die amtliche Liste der GGL kann weitere, hier nicht erfasste Betreiber enthalten. Alle Daten, die wir nennen – seien es Lizenzdetails, die Zuordnung von Marken zu Betreibern oder die hier erklärten rechtlichen Rahmenbedingungen – sind mit einem Abrufdatum versehen. Dies gewährleistet Transparenz über die Aktualität der Information. Die Welt der lizenzierte Spielotheken in Deutschland unterliegt stetigen Veränderungen, weshalb die Prüfung der Primärquellen entscheidend bleibt.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Whitelist, abgerufen am 12.08.2026
Alle Angaben in diesem redaktionellen Teil basieren auf dem Stand der genannten Quellen, abgerufen am 12.08.2026.