LUGAS-Limit erhöhen: Einzahlungslimit anpassen und Wartefrist
Das Einzahlungslimit anpassen: Kurz gefasst
- Standardlimit: Das monatliche, anbieterübergreifende Einzahlungslimit liegt bei 1.000 Euro.
- Absenkung: Eine Verringerung des Limits wird sofort wirksam.
- Erhöhung: Eine Anhebung des Limits greift erst nach einer Wartefrist von sieben Tagen.
- Erhöhungsstufen: Mit entsprechenden Nachweisen sind Limits bis 10.000 Euro oder in Ausnahmefällen bis 30.000 Euro möglich.
- Nachweispflicht: Für eine Erhöhung über 1.000 Euro müssen Sie Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen.
Spielende bei Anbietern für virtuelle Automatenspiele mit deutscher Lizenz unterliegen einem monatlichen Einzahlungslimit. Dieses Limit wird über das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) gesteuert. Es gilt anbieterübergreifend für alle lizenzierten Seiten, bei denen Sie ein Spielkonto besitzen.
Klare Regeln bestimmen die Anpassung dieses Limits. Eine Absenkung wird sofort wirksam. Eine Erhöhung ist ebenfalls möglich, wird aber erst nach einer gesetzlichen Wartefrist aktiv. Um das Limit über den Standardrahmen von 1.000 Euro anzuheben, sind zudem Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nötig. Wer sein LUGAS-Limit erhöhen möchte, findet hier die geltenden Fristen, die beiden Erhöhungsstufen und die geforderten Belege.
Das LUGAS-Limit erhöhen gilt für alle Anbieter zusammen
Wer sein LUGAS-Limit erhöhen lässt, ändert es an einer zentralen Stelle. Sie gilt für alle Ihre Spielkonten bei Anbietern, die an das System angeschlossen sind. Dazu gehören sämtliche Inhaber einer deutschen Lizenz, die auf der offiziellen GGL-Whitelist verzeichnet sind. Das System überwacht, dass die Summe aller Einzahlungen pro Kalendermonat den festgelegten Betrag nicht übersteigt.
Ein Beispiel: Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit liegt bei 1.000 Euro. Zahlen Sie 400 Euro bei Anbieter A ein, verbleiben für Einzahlungen bei Anbieter B und allen anderen lizenzierten Anbietern noch 600 Euro im selben Monat. Die zentrale Limitdatei LUGAS setzt dieses Prinzip durch. Ein Antrag auf ein höheres Limit bei nur einem Anbieter ändert nichts an der übergreifenden Obergrenze.
Wartefrist und Fristen bei einer Limitänderung
Gesetzliche Fristen regeln die Anpassung des Limits. Sie unterscheiden sich für Absenkungen und Erhöhungen. Eine Absenkung wird zum Schutz des Spielers sofort wirksam. Die siebentägige Wartefrist bei einer Erhöhung beugt Spontanentscheidungen vor. Sie dient als Bedenkzeit.
| Änderung | Wann sie wirkt | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| Absenkung des Limits | Sofort | Der niedrigere Betrag gilt unmittelbar nach Ihrer Eingabe für den Rest des Monats. |
| Erhöhung innerhalb des Standardrahmens (bis 1.000 €) | Nach 7 Tagen | Beantragen Sie eine Erhöhung von zum Beispiel 500 € auf 800 €, wird diese erst nach Ablauf der Wartefrist aktiv. |
| Erhöhung über 1.000 € | Nach 7 Tagen und Prüfung | Zusätzlich zur Wartefrist prüft der Anbieter die von Ihnen eingereichten Nachweise. Für diese Prüfung nennt die Behörde keine Frist. |
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ für Spielende zu LUGAS, abgerufen am 12.08.2026
Die zwei Stufen für eine Erhöhung über 1.000 Euro
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat zwei Stufen für eine Erhöhung des monatlichen Einzahlungslimits über 1.000 Euro definiert. Ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist für beide Stufen zwingend. Eine Selbstauskunft reicht laut Behörde nicht aus.
| Stufe | Monatliches Limit | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Standard | Bis 1.000 € | Dieses Limit können Sie in der Regel bei der Registrierung ohne weitere Prüfung festlegen. |
| Erhöhungsstufe 1 | Bis 10.000 € | Sie müssen Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter Weise belegen. |
| Erhöhungsstufe 2 | 10.000 € bis 30.000 € | Zusätzlich zum Nachweis gilt: Diese Stufe ist für höchstens 1 Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters zulässig. |
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, FAQ Einzahlungslimit, abgerufen am 12.08.2026
Das Verfahren, um das Einzahlungslimit anpassen zu lassen
Um das persönliche Einzahlungslimit anpassen zu lassen und über 1.000 Euro monatlich zu heben, müssen Sie sich an einen Anbieter wenden, bei dem Sie registriert sind. Der Prozess besteht aus mehreren Schritten. Die genaue Umsetzung kann je nach Anbieter variieren. Am Ende entscheidet der Anbieter über die Genehmigung.
- 011. Antrag beim Anbieter stellenDer Antrag auf eine Limiterhöhung wird direkt im Spielkonto oder über den Kundenservice gestellt. Sie können dafür einen der Anbieter nutzen, bei dem Sie ein Konto führen. Dieser erläutert Ihnen dann das weitere Vorgehen.
- 022. Nachweise zur Leistungsfähigkeit einreichenAls Belege nennt die Behörde Einkommensteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge (Stand: 28.07.2026). Eine Selbstauskunft ist nicht ausreichend.
- 033. Prüfung durch den Anbieter abwartenDer Anbieter prüft die eingereichten Unterlagen auf Eignung und Plausibilität. Die Behörde gibt für die Dauer dieser Prüfung keine Frist vor. Ein Antrag kann vom Anbieter auch abgelehnt werden.
- 044. Wirksamkeit nach sieben TagenBewilligt der Anbieter die Erhöhung, tritt diese nicht sofort in Kraft. Zuerst muss die gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen verstreichen. Erst dann wird das neue, höhere Limit aktiv.
Welche Daten im laufenden Monat vorliegen
Das LUGAS-System verarbeitet aus Datenschutzgründen nur die zur Limitüberwachung notwendigen Daten. Im System sind ausschließlich die Informationen des aktuellen Kalendermonats hinterlegt. Vergangene Einzahlungen oder Limitänderungen lassen sich nicht einsehen. Die Speicherung erfolgt pseudonymisiert.
Weitere Angaben dazu finden Sie auf unserer Seite LUGAS-Limit einsehen. Das übergreifende Einzahlungslimit stellt eine zentrale Säule der deutschen Regulierung dar.
Warum dieses Register beim Umgehen des Limits nicht weiterhilft
Das LUGAS-Limit erhöhen zu lassen ist ein geregelter Vorgang. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht dies vor. Davon abzugrenzen ist der Versuch einer Umgehung des Systems. Das anbieterübergreifende Limit dient dem Verbraucherschutz und soll helfen, die Ausgabenkontrolle zu wahren.
Dieses Register informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen des lizenzierten Marktes. Es enthält keine Anleitungen für Vorgehensweisen außerhalb dieses Rahmens. Angebote ohne deutsche Lizenz unterliegen nicht der Aufsicht der GGL. Wer das Gefühl hat, die Kontrolle über das eigene Spiel zu verlieren, findet Anlaufstellen unter Hilfe bei Spielsucht. Dabei ist die Limitdatei LUGAS von der Sperrdatei OASIS zu unterscheiden, die für den kompletten Spielausschluss zuständig ist.
Grundlage der hier dargestellten Informationen sind die Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die Behörde hat die relevanten FAQ inhaltlich zuletzt am 28.07.2026 geändert. Die letzte Prüfung durch unsere Redaktion erfolgte am 12.08.2026.