JackpotPiraten im Register: Betreiber, Lizenz, Limits, Auszahlung
Willkommen auf der Registerseite von deutscheonlinecasinos.org. Dieser Eintrag stellt Ihnen umfassende und belegte Informationen zum Anbieter JackpotPiraten bereit. Sämtliche Daten zu Erlaubnis und Betreibergesellschaft stammen aus der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), deren Stand wir regelmäßig prüfen. Zusätzliche Angaben zu Zahlungsoptionen und organisatorischen Abläufen basieren auf eigener, sorgfältiger Recherche unserer Redaktion.
Die hier hinterlegten Informationen dienen dazu, Ihnen einen transparenten Überblick über lizenziertes Glücksspiel in Deutschland zu bieten, ohne subjektive Bewertungen oder ungesicherte Aussagen. Wir stellen ausschließlich belegbare Fakten dar.
Registereintrag
- Marke
- JackpotPiraten
- Betreibergesellschaft
- DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
- Sitz
- Berlin, Deutschland
- Erlaubnis
- Virtuelle Automatenspiele, Erlaubnis seit 27.04.2022
- Whitelist-Status
- In der Whitelist gelistet
- Abgerufen am
- 12.08.2026
Wir erhalten für vermittelte Neukunden eine Vergütung; auf Reihenfolge und Angaben in diesem Register hat das keinen Einfluss.
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Der Registereintrag zu JackpotPiraten
Die Einträge in diesem Register fassen die wichtigsten Fakten zu den von uns geprüften lizenzierten Anbietern zusammen. Für JackpotPiraten bedeutet dies die Bereitstellung von Informationen zur erlaubten Domain, der Betreibergesellschaft sowie dem Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis. Diese Daten sind direkt der offiziellen Whitelist der GGL entnommen, die öffentlich einsehbar ist und als verlässliche Quelle für die Legalität von Glücksspielangeboten in Deutschland dient. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie nur Anbieter vorfinden, die unter den strengen deutschen Regulierungen agieren.
Betreibergesellschaft und Whitelist-Status
JackpotPiraten wird von der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben, deren Sitz in Berlin, Deutschland, liegt. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele wurde dieser Gesellschaft am 27. April 2022 erteilt. Seit diesem Datum ist JackpotPiraten ununterbrochen in der amtlichen Whitelist gelistet und erfüllt somit alle rechtlichen Anforderungen für den Betrieb in Deutschland.
Ein besonderer Umstand bei der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH ist, dass sie unter derselben Erlaubnis vom 27. April 2022 eine weitere Marke führt: BingBong. Für Nutzer, die Informationen zu JackpotPiraten suchen, bedeutet dies, dass beide Angebote unter der gleichen behördlichen Aufsicht stehen. Mehr Informationen zu BingBong finden Sie auf deren Registerseite hier im Register.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Whitelist, abgerufen am 12.08.2026
Welche Regeln für JackpotPiraten gelten
Als lizenzierter Anbieter unterliegt JackpotPiraten den strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Dazu gehört die ausschließliche Nutzung einer .de-Domain, um die deutsche Jurisdiktion und damit den Spielerschutz zu gewährleisten. Jedes Spiel muss zudem einen durchschnittlichen Takt von mindestens fünf Sekunden einhalten, um übermäßiges Spiel zu verhindern.
Ein zentraler Aspekt ist die Anbindung an die Limitdatei LUGAS, die das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Kalendermonat überwacht. Eine Absenkung dieses Limits wird sofort wirksam, während eine Erhöhung erst nach sieben Tagen aktiv wird, um impulsive Entscheidungen zu vermeiden. Darüber hinaus ist JackpotPiraten an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS des Regierungspräsidiums Darmstadt angebunden, das für den Schutz gefährdeter Spieler unerlässlich ist.
Informationen zum Höchsteinsatz pro Spiel finden Sie detailliert auf unserer Seite zum Einsatzlimit. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bestimmungen für alle lizenzierten Anbieter für virtuelle Automatenspiele in Deutschland gelten und dem umfassenden Spielerschutz dienen.
Zahlungswege und Mindestbeträge
Die amtliche Whitelist der GGL konzentriert sich auf die Erteilung und Verwaltung von Glücksspiellizenzen. Sie enthält jedoch keine detaillierten Angaben zu den spezifischen Zahlungsoptionen, Mindesteinzahlungen oder Bearbeitungszeiten, die ein lizenzierter Anbieter wie JackpotPiraten seinen Nutzern bietet. Aus diesem Grund stammen die folgenden Informationen aus der unabhängigen Recherche und Überprüfung unserer Redaktion, die regelmäßig Aktualisierungen vornimmt, um Ihnen eine fundierte Übersicht zu bieten.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass bestimmte Zahlungswege wie Kreditkarten und Kryptowährungen im lizenzierten deutschen Glücksspielmarkt nicht zugelassen sind. Daher werden Sie diese Optionen bei keinem der in unserem Register geführten Anbieter finden. Weitere Details hierzu, einschließlich der generellen Auszahlungsprozesse, finden Sie in unseren speziellen Leitfäden. Auch die genauen Bearbeitungszeiten für Auszahlungen, die der Anbieter benötigt, unterliegen keiner behördlichen Frist und werden von uns daher nicht als konkrete Zahlen aufgeführt; die gesetzlichen Fristen für die Verifizierung sind davon unabhängig.
| Angabe | Stand unserer Recherche |
|---|---|
| Zahlungswege für Einzahlungen | PayPal, Skrill, Neteller, Trustly, OnlineÜberweisung, Banküberweisung und PaysafeCard |
| Zahlungswege für Auszahlungen | PayPal, Skrill, Neteller, OnlineÜberweisung, Banküberweisung, PaysafeCard und Trustly |
| Mindesteinzahlung | 1 Euro |
| Verifizierung vor der ersten Auszahlung | erforderlich |
| Zugang | im Browser ohne Installation und mobile Website |
Quelle: Recherche der Redaktion, Anbieter-Datenbank, abgerufen am 22.07.2026
Welche Angaben hier fehlen
Für JackpotPiraten liegen uns derzeit keine belastbaren Quellen zu Bearbeitungszeiten des Anbieters, Spielauswahl, Anzahl der Spiele, Bonusangeboten, Auszahlungsquoten und Kundendienst-Zeiten vor. Da unser Register strikt auf belegbaren Fakten basiert, werden wir diese Felder erst aufnehmen, wenn uns entsprechende verifizierte Daten zur Verfügung stehen. Allgemeine Informationen zu gesetzlichen Fristen und Bearbeitungsdauern finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Auszahlung.
Abruf der amtlichen Whitelist am 12.08.2026, letzte Prüfung durch die Redaktion am 12.08.2026.